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Virtueller Aushang
Hier finden Sie aktuelle Informationen und Links
Vertretungsregelung
Bei Krankheit der Tagespflegeperson oder wenn der Arbeitgeber bescheinigen kann, dass Sie Ihren Urlaub nicht im gleichen Zeitraum wie die Tagespflegeperson nehmen können, haben Sie die Möglichkeit Ihr Kind in einem der beiden Euskirchener Vertretungsstützpunkte betreuen zu lassen (sofern dort freie Plätze zur Verfügung stehen).
Erste Infos dazu können Sie dem Flyer entnehmen (s. Download)
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